I.B.A.S.

Was ist IBAS?

Der Independent Betting Adjudication Service (IBAS) wurde 1998 gegründet und fungiert als unabhängige Schlichtungsstelle in Streitfällen, die zwischen einem Glücksspielanbieter bzw. Buchmacher und Kundinnen und Kunden auftreten. IBAS ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die Kundinnen und Kunden dann zur Verfügung steht, wenn ein Streitfall nach Durchlaufen des regulären Beschwerdevorgangs des Anbieters nicht für den Kunden zufriedenstellend gelöst wurde. Betway Limited ist ein registrierter I. B. A. S. Wett- und Glücksspielanbieter.

Wie funktioniert das Entscheidungsverfahren von IBAS?

Nach dem Erhalt eines Streitfalls wird er überprüft, und wenn er als echt betrachtet wird, wird der Streitfall an ein Schlichtungsgremium weitergeleitet.
Eine Entscheidung von IBAS wird in drei Schritten gefällt:

1. Die individuellen Umstände werden analysiert.
2. Die entsprechende Regel, die auf diese Umstände zutrifft, wird ausgewählt.
3. Eine Grundlage für eine Einigung wird bestimmt.

Nach dem Abschluss des Schlichtungsverfahrens wird das Gremium das Urteil gleichzeitig schriftlich dem Kunden/der Kundin und dem Betreiber mitteilen. Es wird die Gründe für die Entscheidung erklären und angeben, wie die Beschwerde geregelt werden soll.

Ist die Entscheidung von IBAS bindend?

Die Entscheidung von IBAS gilt für alle Parteien des Streitfalls. Mit der Entscheidung beendet IBAS den Schlichtungsprozess und hat seine Verpflichtungen gegenüber dem Betreiber und dem Kunden/der Kundin erfüllt.

Was sind die Ziele von IBAS?

1. Garantiert beiden Parteien Unparteilichkeit und Fairness.
2. Jeder Fall wird einzeln betrachtet.
3. Jeder Fall wird individuell unter Berücksichtigung der Regeln des Betreibers entschieden.
4. Die Verwaltung eines umfassenden, ständig aktualisierten Verzeichnisses von Buchmachern/Betreibern, die als Mitglieder erklärt haben, die Entscheidung von IBAS in Bezug auf Online-Glücksspiel-Streitfälle als bindend zu betrachten.
5. Ein von Buchmachern unabhängiges Expertengremium wird vorgehalten, das die notwendige Erfahrung und das Wissen hat, um verbindliche Schiedssprüche auszusprechen.
6. Alle Streitfälle mit der notwendigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu betrachten.
7. Während des Schlichtungsverfahrens jederzeit die Vertraulichkeit aller Kommunikationen sicherzustellen.

Wie kontaktiere ich IBAS?

Bevor Sie das Schlichtungsformular ausfüllen, sollten Sie sich den Abschnitt Fallbeispiele auf der IBAS Webseite durchlesen, da Sie dort einen ähnlich gelegenen Fall finden könnten, dessen Umstände bei der Klärung Ihres Falls helfen könnten, bevor Sie das Schlichtungsverfahren einleiten.

Telefon: +44 (0)20 7347 5883 (nur englischsprachig)
Fax: +44 (0)20 7347 5882
Webseite: http://www.ibas-uk.com/
E-Mail: [email protected]

Schlichtungsformular: http://www.ibas-uk.com/adjudicationForm.php

Beachten Sie bitte, dass IBAS nur in folgenden Fällen schlichtet:

(a) Wenn der Betreiber eine Betriebslizenz der Glücksspielkommission hält und der Streitfall eine Wette betrifft, die den Gesetzen von England, Wales oder Schottland unterliegt. Nur in besonderen Fällen und im eigenen Ermessen entscheidet IBAS über Streitfälle, die andere Gerichtsbarkeiten betreffen. Und wenn ein
(b) echter Stillstand zwischen Kunden/Kundin und Betreiber besteht.

Stand: 07.05.2015, 12:13 Uhr UTC

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